Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 31.01.2024 - BVerwG 5 PB 9.23 (bereitgestellt am 19.03.2024)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Beschluss vom 12.02.2024 - BVerwG 6 A 1.24 (bereitgestellt am 19.03.2024)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Beschluss vom 12.02.2024 - BVerwG 6 A 5.23 (bereitgestellt am 19.03.2024)

Sachgebiet: Rechtsbehelfe nach dem Anhörungsrügengesetz

Urteil vom 07.12.2023 - BVerwG 9 C 1.23 (bereitgestellt am 19.03.2024)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

Leitsätze

1. Mit der Durchführung des Plans im Sinne des § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW kann auch vor Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden.

2. Ein verbindlicher Erwerb eines mehr als nur geringfügigen Teils der für die Umsetzung eines Straßenbauvorhabens benötigten Grundstücke stellt auch dann einen Beginn der Plandurchführung dar, wenn der Vorhabenträger die Grundstücke aufgrund eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens erwirbt.

Beschluss vom 09.01.2024 - BVerwG 2 VR 9.23 (bereitgestellt am 19.03.2024)

Sachgebiet: Allgemeines Beamtenrecht

Beschluss vom 17.01.2024 - BVerwG 1 B 25.23 (bereitgestellt am 19.03.2024)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Urteil vom 24.01.2024 - BVerwG 6 C 4.22 (bereitgestellt am 19.03.2024)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Anwendungsbereich der Aktenversendungspauschale nach § 107 Abs. 5 OWiG

Leitsätze

1. § 107 Abs. 5 Satz 1 OWiG enthält bezüglich der Kosten für Aktenversendungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Verwaltungsbehörde eine abschließende Regelung, in deren Anwendungsbereich ein Rückgriff auf das Landeskostenrecht nicht in Betracht kommt.

2. Ohne die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist § 107 Abs. 5 Satz 1 OWiG nicht anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn die Akte, deren Versendung beantragt worden ist, objektiv jedenfalls auch Grundlage für die Prüfung der Einleitung eines solchen Verfahrens ist.

Beschluss vom 31.01.2024 - BVerwG 4 B 16.23 (bereitgestellt am 19.03.2024)

Sachgebiet: Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen - §§ 6 ff. des Luftverkehrsgesetzes

Beschluss vom 20.02.2024 - BVerwG 11 A 19.23 (bereitgestellt am 18.03.2024)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Leitsatz

Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht sachlich zuständig für eine Streitigkeit über einen Gebührenbescheid nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 3a Satz 3 NABEG.

Beschluss vom 05.02.2024 - BVerwG 1 AV 1.23 (bereitgestellt am 18.03.2024)

Sachgebiet: Asylrecht

Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei länderübergreifender Verteilung

Leitsatz

In Streitigkeiten betreffend die länderübergreifende Verteilung nach § 51 AsylG bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit auch dann nach § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO, wenn das danach zuständige Verwaltungsgericht einem anderen Land angehört als die Behörde, die nach § 51 Abs. 2 Satz 2 AsylG über den Antrag zu entscheiden hat.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

    Sie können grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über den Entscheidungsversand bestellen. Für die Versendung von Entscheidungen muss das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Kosten erheben.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: