Verfahrensinformation

Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 85/B 88 in Rudolstadt (1. Teilabschnitt zwischen Knoten B 85/B 88/L 1048 und Schillingstraße). Sie ist Eigentümerin eines teilweise selbst bewohnten, im Übrigen vermieteten Wohngebäudes, dessen Vorgarten für das Vorhaben dauerhaft in Anspruch genommen werden soll. Mit ihrer Klage macht sie geltend, das Vorhaben sei wirtschaftlich unsinnig und beeinträchtige wegen des geplanten Abstandes von nur 2 m zwischen ihrem Haus und der Fahrbahn die Vermietbarkeit ihres Hauses. Sie begehrt, die geplante Trasse in Richtung auf die gegenüberliegende Straßenseite zu verschieben, wodurch eine Inanspruchnahme ihres Grundstücks und der das Wohnhaus vor Immissionen schützenden Grünzone in ihrem Vorgarten vermieden werden könnte.