Verfahrensinformation

Die Kläger begehren die Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Chemnitz für die Verlegung der Bundesfernstraße B 173 (Chemnitz - Freiberg) bei Flöha um die Festsetzung einer Schutzanordnung, hilfsweise eines Entschädigungsanspruchs. Sie machen geltend, durch den geplanten Bau eines Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet Niederwiesa würden die Nutzungsmöglichkeiten des ihnen nördlich davon verbleibenden Gewerbegrundstücks eingeschränkt. Deshalb müsste der Träger des Vorhabens auf der neuen Grundstücksgrenze eine Winkelstützwand errichten.