Verfahrensinformation

Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal am Universitätskrankenhaus Eppendorf - RA Dammann & Partner, Hamburg -, Beteiligter: Der Präsident der Universtität Hamburg - RA Köpp & Partner, Hamburg -


Die Beteiligten streiten um die Auslegung des Mitbestimmungstatbestandes „Geltendmachung von Ersatzansprüchen“ (§ 86 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG). Anlass dafür geben Schreiben der Universitätsverwaltung an Beschäftigte, mit denen Schadensersatzansprüche vorsorglich zur Wahrung einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist (§ 70 BAT) geltend gemacht wurden und von denen der Personalrat keine Kenntnis erhalten hatte.


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Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal am Universitätskrankenhaus Eppendorf - RA Dammann & Partner, Hamburg -, Beteiligter: Der Präsident der Universtität Hamburg - RA Köpp & Partner, Hamburg -


Die Beteiligten streiten um die Auslegung des Mitbestimmungstatbestandes „Geltendmachung von Ersatzansprüchen“ (§ 86 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG). Anlass dafür geben Schreiben der Universitätsverwaltung an Beschäftigte, mit denen Schadensersatzansprüche vorsorglich zur Wahrung einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist (§ 70 BAT) geltend gemacht wurden und von denen der Personalrat keine Kenntnis erhalten hatte.