Verfahrensinformation

In dem Verfahren, für das das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist, wendet sich die Gemeinde Großbeeren gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße B 101 n zwischen der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und der Landesstraße L 76. Sie möchte erreichen, dass eine der Anbindung an die Bundesstraße dienende Straße nicht wie vorgesehen als Gemeindestraße eingestuft wird, weil diese dem weiträumigen überregionalen Verkehr dienen werde.


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In dem Verfahren, für das das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist, wendet sich die Gemeinde Großbeeren gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße B 101 n zwischen der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und der Landesstraße L 76. Sie möchte erreichen, dass eine der Anbindung an die Bundesstraße dienende Straße nicht wie vorgesehen als Gemeindestraße eingestuft wird, weil diese dem weiträumigen überregionalen Verkehr dienen werde.