Verfahrensinformation

AOK -


Im Streit sind Fragen der Krankenhausfinanzierung zwischen einem Krankenhaus in Niedersachsen und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Von 1993 bis 1996 unterlagen die Einnahmen der Krankenhäuser einer strikten "Deckelung". In dieser Zeit erhöhte das hier beteiligte Krankenhaus die Zahl der behandelten Patienten und der durchgeführten Operationen beträchtlich, ohne dass sich dies in den von den Krankenkassen gezahlten Entgelten niederschlug. Seit 1997 lässt der Gesetzgeber eine Erhöhung des Krankhausbudgets zu, soweit Veränderungen der Fallzahlen dies erforderlich machen. Die Beteiligten streiten darüber, ob darunter nur Leistungssteigerungen ab 1997 fallen oder ob auch Veränderungen in der "Deckelungsphase" zu berücksichtigen sind. Allein für 1997 würde dies Mehreinnahmen des beteiligten Krankenhauses von 764.000 DM bedeuten. Die Vorinstanzen haben zugunsten des Krankenhauses entschieden. Dagegen richtet sich die Revision der klagenden Krankenkasse.


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Im Streit sind Fragen der Krankenhausfinanzierung zwischen einem Krankenhaus in Niedersachsen und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Von 1993 bis 1996 unterlagen die Einnahmen der Krankenhäuser einer strikten "Deckelung". In dieser Zeit erhöhte das hier beteiligte Krankenhaus die Zahl der behandelten Patienten und der durchgeführten Operationen beträchtlich, ohne dass sich dies in den von den Krankenkassen gezahlten Entgelten niederschlug. Seit 1997 lässt der Gesetzgeber eine Erhöhung des Krankhausbudgets zu, soweit Veränderungen der Fallzahlen dies erforderlich machen. Die Beteiligten streiten darüber, ob darunter nur Leistungssteigerungen ab 1997 fallen oder ob auch Veränderungen in der "Deckelungsphase" zu berücksichtigen sind. Allein für 1997 würde dies Mehreinnahmen des beteiligten Krankenhauses von 764.000 DM bedeuten. Die Vorinstanzen haben zugunsten des Krankenhauses entschieden. Dagegen richtet sich die Revision der klagenden Krankenkasse.