Verfahrensinformation
Der Kläger ist als Richter im Ruhestand freiwillig bei einer Ersatzkasse krankenversichert. Seine Ehefrau war bis September 1991 als Familienangehörige mitversichert und seitdem in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Die Ersatzkasse gewährt ihr zur "Besitzstandswahrung" die Erstattung der Kassenanteile für privatärztliche Behandlungen sowie Arznei- und Heilmittel. Mit seiner Klage wendet sich der Kläger dagegen, dass Beihilfen wegen privatärztlicher Behandlungen sowie Arznei- und Heilmitteln für seine Ehefrau abgelehnt worden und dass bei der Bemessung von Beihilfen für ihn selbst die von der Ersatzkasse vorgenommenen Abschläge für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Höhe von 15% unberücksichtigt geblieben sind. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg.