Beschluss vom 07.02.2007 -
BVerwG 8 PKH 12.06ECLI:DE:BVerwG:2007:070207B8PKH12.06.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 07.02.2007 - 8 PKH 12.06 - [ECLI:DE:BVerwG:2007:070207B8PKH12.06.0]

Beschluss

BVerwG 8 PKH 12.06

  • VG Magdeburg - 08.11.2006 - AZ: VG 5 A 281/06 MD

In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 7. Februar 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Gödel,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Pagenkopf und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hauser
beschlossen:

Das Prozesskostenhilfeverfahren wird eingestellt.

Gründe

1 Der Kläger hat, nachdem er gerichtlicherseits um Offenlegung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebeten wurde, mit seinem Schreiben vom 18. Januar 2007 klargestellt, dass er von einem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe absieht. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.

2 Gerichtsgebühren für das Verfahren sind nicht entstanden.