Termine zur Verhandlung und Verkündung
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März 27.
BVerwG 7 A 3.24
27.03.2025, 09:30 UhrStreitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz
- hier: immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und... -
März 27.
BVerwG 5 C 8.23
27.03.2025, 10:00 UhrAusbildungsförderung
- hier: Ersatzanspruch nach § 47a BAföG -
April 09.
BVerwG 6 CN 1.23
09.04.2025, 10:00 UhrTermin aufgehoben
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April 10.
BVerwG 2 C 12.24
10.04.2025, 10:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Stellenbesetzung -
April 10.
BVerwG 3 C 11.23
10.04.2025, 10:00 UhrKrankenhausfinanzierungsrecht
- hier: Festsetzung der Pflegesätze bzgl. Psychiatriebudget für das Jahr 2020 -
April 10.
BVerwG 2 C 16.24
10.04.2025, 11:00 UhrRecht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie des...
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April 10.
BVerwG 3 A 1.23
10.04.2025, 11:30 UhrVerwaltungshaftung zwischen Bund und Ländern nach Art. 104a Abs. 5 GG
- hier: Bund-Länder-Regressanspruch auf dem Gebiet... -
April 16.
BVerwG 1 C 18.24 u. a.
16.04.2025, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (Griechenland) (§ 78 Abs. 8 AsylG) -
April 30.
BVerwG 9 A 11.23 u. a.
30.04.2025, 09:00 UhrTermin verlegt
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April 30.
BVerwG 10 C 2.24
30.04.2025, 09:00 UhrInformationsfreiheitsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
- hier: Zugang zu Unterlagen... -
April 30.
BVerwG 11 A 7.24 u. a.
30.04.2025, 09:00 UhrPlanfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben)
- hier: Gültigkeit des PFB vom 22.12.2023 für 380-kv-Ersatzneubau... -
April 30.
BVerwG 10 A 1.24
30.04.2025, 11:00 Uhrarchivrechtliches Auskunftsrecht
- hier: Nutzung von Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zu dessen Zusammenarbeit mit... -
Mai 06.
BVerwG 8 C 4.24
06.05.2025, 10:00 UhrWirtschaftsverwaltungsrecht
- hier: Eich- und Messwesen (Untersagungsverfügung wegen Unterschreitung der Nennfüllmenge... -
Mai 20.
BVerwG 4 C 2.24
20.05.2025, 09:30 UhrBaurecht
- hier: Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielhalle -
Mai 21.
BVerwG 9 A 2.24
21.05.2025, 09:00 UhrTermin verlegt
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Mai 22.
BVerwG 1 C 4.24 u. a.
22.05.2025, 09:30 UhrAsylrecht
- hier: Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG -
Mai 22.
BVerwG 7 A 5.24 u. a.
22.05.2025, 09:30 UhrEisenbahnrecht
- hier: Planfeststellungsbeschluss "ABS/NBS Hamburg-Lübeck-Puttgarden PFA 6" Bahn-km 74,049 bis 85,450 der... -
Mai 22.
BVerwG 3 C 1.24
22.05.2025, 10:00 UhrInfektionsschutzrecht
- hier: Entschädigungsanspruch gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz -
Mai 22.
BVerwG 5 PA 1.24
22.05.2025, 10:00 UhrPersonalvertretungsrecht
- hier: Zugehörigkeit zum Geschäftsbereich und Unterrichtung des Personalrats -
Mai 22.
BVerwG 5 PA 3.24
22.05.2025, 11:00 UhrPersonalvertretungsrecht
- hier: Wahlanfechtung -
Mai 22.
BVerwG 3 C 12.23
22.05.2025, 11:30 UhrVerkehrsrecht
- hier: Anerkennung als Prüfer von Triebfahrzeugführern nach § 7 d Nr. 2 AEG, § 15 TfBV -
Mai 22.
BVerwG 5 PA 4.24
22.05.2025, 12:00 UhrPersonalvertretungsrecht
- hier: Wahlanfechtung -
Mai 28.
BVerwG 11 A 15.24 u. a.
28.05.2025, 09:00 UhrPlanfeststellung von Energieleitungen (EnLAG-Vorhaben)
- hier: Vorhaben Nr. 16 EnLAG, PFB vom 17.07.2024, Errichtung und... -
Mai 28.
BVerwG 6 C 3.24
28.05.2025, 10:00 UhrEisenbahnrecht
- hier: Beschluss der BNA vom 19. Juli 2023 (Az.: BK10-22-0425_Z) -
Juni 10.
BVerwG 6 A 4.24
10.06.2025, 10:00 UhrVereinsrecht
- hier: Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 (Az.: ÖS II 3 - 20106/2#24) -
Juni 11.
BVerwG 6 A 4.24
11.06.2025
(ggf. Fortsetzung)Vereinsrecht
- hier: Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 (Az.: ÖS II 3 - 20106/2#24) -
Juni 12.
BVerwG 6 A 4.24
12.06.2025
(ggf. Fortsetzung)Vereinsrecht
- hier: Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 (Az.: ÖS II 3 - 20106/2#24) -
Juni 17.
BVerwG 4 C 4.24
17.06.2025, 09:30 UhrBaurecht
- hier: Ausübung eines sog. Satzungsvorkaufsrechts, "Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts des... -
Juni 17.
BVerwG 4 C 3.24
17.06.2025, 09:30 UhrBaurecht
- hier: Ausübung eines sog. Satzungsvorkaufsrechts, "Billebogen-Vorkaufsrechtsverordnung" -
Juni 18.
BVerwG 9 A 11.23 u. a.
18.06.2025, 09:00 UhrStraßenrechtliche Planfeststellung
- hier: PFB, Neubau BAB A 1, Anschlussstelle Kelberg bis Adenau, lfd. Nr. 6, von ca.... -
Juni 18.
BVerwG 11 A 16.24
18.06.2025, 09:00 UhrTermin aufgehoben
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Juni 18.
BVerwG 1 C 13.24
18.06.2025, 09:30 UhrAusländerrecht
- hier: Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots -
Juni 18.
BVerwG 1 C 15.24
18.06.2025, 09:30 UhrAusländerrecht Hier: Einreise- und Aufenthaltsverbot u. a.
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Juni 18.
BVerwG 11 A 21.24
18.06.2025, 13:30 UhrAusbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)
- hier: Vorhaben Nr. 14 EnLAG, Besitzeinweisungsbeschlüsse betr. Neubau... -
Juni 26.
BVerwG 10 A 6.23
26.06.2025, 09:00 UhrBodenschutzrecht
- hier: Finanzierung von Altlasten des ehemaligen VEB Kali -
Juni 26.
BVerwG 2 C 14.24
26.06.2025, 10:00 UhrAllgemeines Beamtenrecht
- hier: Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe -
Juni 26.
BVerwG 3 C 14.23
26.06.2025, 10:00 UhrLandwirtschaftsrecht
- hier: Ausgleichszulage für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten... -
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Textversion des Videos: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Behörden erlauben Windkraftanlangen, bestimmen die Trassenführung von Autobahnen und regeln den Betrieb von Flughäfen, erteilen BAföG-Bescheide, entscheiden über den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen und Preisänderungen beim Briefporto.
Das Bundesverwaltungsgericht – Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft die Handlungen der Behörden auf Rechtmäßigkeit und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Der oberste Gerichtshof des Bundes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht. Es wurde durch Gesetz vom 23. September 1952 in West-Berlin errichtet. In der DDR dagegen fehlte ein vergleichbares Gericht. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In der Regel sind die Verwaltungsgerichte die erste Instanz. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder. Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht. Es erhebt keine Tatsachen, sondern stellt sicher, dass Bundesrecht einheitlich und richtig angewendet wird. Dazu beurteilt es die Rechtsauffassung der Vorinstanz und kann diese Auffassung bestätigen oder beanstanden.
Der Zugang zur Revisionsinstanz steht nicht beliebig offen. Die Revision bedarf der Zulassung, damit sich das Bundesverwaltungsgericht auf Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung konzentrieren kann. Bereits das Oberverwaltungsgericht kann die Revision zulassen. Lehnt es die Zulassung ab, kann das Bundesverwaltungsgericht selbst auf die Beschwerde eines Beteiligten die Revision gestatten.
Neben der Aufgabe als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen erste und gleichzeitig letzte Instanz. Es muss dann auch Tatsachen feststellen. So etwa bei wichtigen Infrastrukturvorhaben, wie dem Bau von bestimmten Autobahnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 55 Richterinnen und Richter aus den verschiedenen Bundesländern an, die unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen mitbringen. Sie arbeiten in Senaten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren entscheiden die Senate in einer Besetzung mit drei, bei Urteilen nach einer mündlichen Verhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung. Bei Entscheidungen haben aber alle Richterinnen und Richter das gleiche Stimmrecht.
Es gibt zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate am Bundesverwaltungsgericht. Jeder Senat ist für bestimmte Sachgebiete zuständig.
Für die Beurteilung der einzelnen Fälle sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und häufig auch die Rechtsakte der Europäischen Union maßgeblich. Bei der Auslegung dieser Vorschriften spielen die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ebenso eine wichtige Rolle wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Unterstützt werden die Senate durch die 150 Beschäftigten der Geschäftsstelle, der allgemeinen und der technischen Verwaltung, der Präsidialabteilung und der Informationsdienste sowie durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts leitet die Gerichtsverwaltung und repräsentiert das Gericht nach außen. Er ist selbst Richter und Vorsitzender eines Senats.
Das Gericht bearbeitet ca. 1.500 Verfahren pro Jahr - die getroffenen Entscheidungen haben eine Leitfunktion. Denn deutschlandweit orientieren sich Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch Verwaltungsträger wie Universitäten an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.