Bekanntmachung aufgrund § 3 Nr. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof vom 17. November 2004 – ERVVOBVerwGBFH (Bundesgesetzblatt I Seite 3091).
1. Bekanntmachung
Auf der Grundlage von § 3 Nr. 3 ERVVOBVerwGBFH werden hiermit die nach der Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts den in § 2 Abs. 2, 4 und 5 festgelegten Formatstandards entsprechenden und für die Bearbeitung durch das Gericht geeigneten Versionen der genannten Formate wie folgt bekannt gegeben:
§ 2 Abs. 4 ERVVOBVerwGBFH
Format | Version / Einschränkungen | Erstellung durch Programm (Beispiel) | Gültigkeit |
---|---|---|---|
ASCII(American Standard Code for Information Interchance) | Notepad | bis auf weiteres | |
Unicode | Ohne Versionsbeschränkung | bis auf weiteres | |
Microsoft RTF (Rich Text Format) | Version 1.0 bis 1.6. ohne Erweiterung für Word 2000 | Microsoft Word | bis auf weiteres |
Adobe Portable Document Format (PDF) | Version 1.0 bis 1.4. (sofern mit Adobe Reader 6.0 lesbar) |
Adobe-Acrobat-Writer; Free-PDF | bis auf weiteres |
XML (Extensible Markup Language) | Sofern mit Internet Explorer 5.x darstellbar | bis auf weiteres | |
Microsoft Word | Microsoft Word | bis auf weiteres | |
Dokumentenformat der Textverarbeitung von Open Office | Open Office 1.1 | bis auf weiteres |
§ 2 Abs. 5 ERVVOBVerwGBFH
Format | Version / Einschränkungen | Erstellung durch Programm (Beispiel) | Gültigkeit |
---|---|---|---|
TIFF | Version 6 oder niedriger | Adobe Photoshop | bis auf weiteres |
2. Hinweise
Elektronische Dokumente, die einem der genannten Dateiformate in der bekannt gegebenen Form entsprechen, können auch in komprimierter Form als ZIP-Datei eingereicht werden. Beim Einsatz von Dokumentensignaturen muss sich die Signatur auf das Dokument und nicht auf die ZIP-Datei beziehen (§ 2 Abs. 6 ERVVOBVerwGBFH).
Die Nennung von Programmen, mit denen ein zugelassenes, weil für die Bearbeitung geeignetes Dokument erstellt werden kann, kann wegen der Vielzahl angebotener Programme und Programmversionen nur exemplarisch sein. Eine Nennung ist keine Empfehlung, dieses Programm zu nutzen, und schließt andere Programme, welche nach der Spalte "Version / Einschränkungen" zuzulassende elektronische Dokumente erzeugen können, nicht aus.