Pressemitteilung Nr. 14/2016 vom 02.03.2016

Dr. Renate Philipp neue Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Mit Wirkung vom heutigen Tag wurde die Richterin am Bundesverwaltungsgericht


Dr. Renate Philipp


zur Vorsitzenden Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt.


Frau Dr. Philipp wurde 1962 in Hamburg geboren. **Nach Abschluss des Studiums an der Albrecht-Ludwigs-Universität in Freiburg wurde sie dort im Dezember 1988 zum Doktor der Rechte promoviert. Ihre richterliche Laufbahn begann Frau Dr. Philipp im Februar 1991 am Verwaltungsgericht Hamburg. Ab April 1992 war sie für drei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während dieser Zeit wurde Frau Dr. Philipp zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt. Es folgten teils mehrjährige Abordnungen an die Universität Hamburg zur Vertretung einer halben Professur am Fachbereich Rechtswissenschaft, an das Bundesverwaltungsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin, an das Finanzgericht Hamburg, erneut an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin sowie an das Bundesministerium der Justiz. Während dieser Zeit, im April 2001, wurde sie zur Richterin am Finanzgericht ernannt.


Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht im Juni 2004 gehörte Frau Dr. Philipp dem u.a. für das Bau- und Bodenrecht, das Recht der Raumordnung und das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen zuständigen 4. Revisionssenat an. Im November 2012 wechselte sie in den 7. Revisionssenat, der u.a. für das Umweltschutzrecht, das Immissionsschutzrecht, das Abfallrecht, das Atomrecht, das Bergrecht, das Recht des Baues von Wasserstraßen und das Informationsfreiheitsrecht zuständig ist. Seit Mai 2015 war sie dessen stellvertretende Vorsitzende. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist Frau Dr. Philipp seit Februar 2013 Pressesprecherin des Bundesverwaltungsgerichts.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Dr. Philipp den Vorsitz des 3. Revisionssenats, dem sie seit Januar 2016 angehört, übertragen. Dieser ist u.a. für das Verkehrs- und Personenbeförderungsrecht, das Recht der Anlegung von Schienenwegen, das Land- und Forstwirtschaftsrecht, das Tierschutzrecht und das Gesundheitsverwaltungsrecht zuständig.