Verfahrensinformation

Klage gegen Ausbau der A 7 im Bauabschnitt Stellingen


Die Kläger wenden sich als Eigentümer von Reihenhausgrundstücken in Hamburg gegen den Ausbau der A 7 im Bauabschnitt Stellingen von der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss sieht vor, die derzeit sechsstreifige Autobahn auf acht Fahrstreifen auszubauen. Der hier umstrittene Bereich soll in einem Tunnel geführt werden, dessen Deckel einschließlich der Erdüberdeckung etwa 2 bis 3 Meter über das Gelände hinausragen wird. Die Kläger wenden sich gegen die hierfür vorgesehene teilweise Inanspruchnahme ihrer Grundstücke, welche dazu führen wird, dass der Abstand der Häuser zur Tunnelwand 9 bis 13 Meter beträgt. Sie rügen ferner, dass die Planung einen unzureichenden Lärmschutz, insbesondere während der Bauphase, vorsehe und eine Vielzahl von Abwägungsfehlern aufweise.


Pressemitteilung Nr. 67/2015 vom 24.08.2015

Autobahn A 7 Hamburg: Letzte Klagen zurückgenommen

Der Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht um den Ausbau der Bundesautobahn A 7 in Hamburg (Bauabschnitt Stellingen) ist insgesamt gütlich beigelegt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den achtspurigen Ausbau des 1,6 km langen Abschnitts, von dem ca. 900 m in einem Lärmschutztunnel geführt werden sollen (Stellinger Deckel), waren 44 Klagen erhoben worden. Nachdem sich 41 Kläger schon im Juni dieses Jahres mit der Stadt Hamburg geeinigt und ihre Klagen zurückgenommen hatten, folgte nun die Rücknahme der letzten drei Klagen. Der für den 27. August 2015 vorgesehene Verhandlungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde aufgehoben.

BVerwG 9 A 15.13