Pressemitteilung Nr. 8/2014 vom 29.01.2014

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2013

1. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1 458 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht einer Abnahme von 2,9   % gegenüber dem Jahr 2012. Der markante Rückgang des Vorjahres (-9,2 **%) hat sich nicht fortgesetzt. Die schon in den Vorjahren zu verzeichnende rückläufige Tendenz der Eingänge ist jedoch erhalten geblieben.


Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ist mit 721 gegenüber 786 im Vorjahr ebenfalls gesunken.


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:



2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen: Die durch Urteil entschiedenen Verfahren waren im Durchschnitt 13 Monate und 9 Tage anhängig (Vorjahr: 13 Monate und 18 Tage). Die Verfahrensdauer der Revisionen insgesamt betrug durchschnittlich 11 Monate und 17 Tage gegenüber 12 Monaten und 12 Tagen im Jahr 2012.


Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:



Die Dauer der Beschwerdeverfahren hat sich im Jahr 2013 erhöht: Durchschnittlich waren sie in 4 Monaten und 18 Tagen erledigt (gegenüber 3 Monaten und 26 Tagen im Vorjahr). Von den Beschwerdeverfahren waren 44,8 % innerhalb von 3 Monaten - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - und 69 % innerhalb von 6 Monaten beendet.


3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben


In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist, sind im Jahr 2013 22 Klagen eingegangen. Das waren deutlich weniger Eingänge als im besonders aufkommensstarken Jahr 2012 (66 Eingänge). Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind neun Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das war weniger als im Jahr 2012 (22), aber ebenso viel wie in 2011 (9).


Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 17 Klagen und sechs Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz eingegangen, im Schienenwegerecht zwei Klagen, im Wasserstraßenrecht eine Klage und ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, im Energieleitungsausbaurecht zwei Klagen und zwei Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz.


Von den insgesamt 146 in den Fachplanungsgesetzen einzeln aufgeführten, der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts unterfallenden Infrastrukturprojekten sind, nachdem 2008 zehn Projekte, 2009 weitere neun Projekte, 2010 14 Projekte, 2011 sieben Projekte und 2012 zwölf Projekte mit Klagen angegriffen worden waren, im Jahr 2013 wiederum zehn Projekte Gegenstand von Verwaltungsstreitverfahren geworden. Es sind dies fünf Fernstraßenprojekte, zwei Eisenbahnprojekte, ein Wasserstraßenprojekt und zwei Energieleitungsprojekte.


Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:



4. Übersicht über die Geschäftszahlen


Im Einzelnen weist die Statistik für das Jahr 2013 im Vergleich zu den Vorjahren hinsichtlich der Eingänge, der Erledigungen und der anhängigen Verfahren folgende Geschäftszahlen aus: