Pressemitteilung Nr. 51/2012 vom 25.05.2012

Weservertiefung: Teilvergleich und Vergleichsvorschlag des Bundesverwaltungsgerichts

Wie berichtet (siehe Pressemitteilung Nr. 86/2011 vom 19. Oktober 2011) sind beim Bundesverwaltungsgericht sieben Klagen anhängig, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest für den Ausbau der Weser richten. Kläger sind Landwirte, Werften, der BUND, eine Gemeinde und ein Industriebetrieb. Anhängig sind zudem mehrere Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz, mit denen erreicht werden soll, dass der Planfeststellungsbeschluss bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache nicht vollzogen werden darf.


Der Berichterstatter des zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts hat am 22., 23. und 24. Mai 2012 an Ort und Stelle Besichtigungs- und Erörterungstermine durchgeführt. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt:


Das Verfahren des Industriebetriebes konnte endgültig durch Vergleich abgeschlossen werden. Der Vergleich sieht den verbesserten Schutz einer betriebseigenen Schiffsanlegestelle und einer Wasserentnahmestelle vor Verschlickung vor. Auch in den Klageverfahren der Werften wurde ein Vergleich geschlossen, der aber noch widerrufen werden kann.


In den Verfahren der Gemeinde und der Landwirte hat das Gericht den Beteiligten einen Vergleichsvorschlag unterbreitet: Schon der Planfeststellungsbeschluss sieht bestimmte Maßnahmen (Erhöhung von Wällen, Einbau von Steuerungstechnik u.a.) vor, die den zeitweiligen Salzanstieg in Gräben, die als Viehtränke dienen, vermeiden soll. In der Planfeststellung fehlt aber bislang eine zeitliche Festlegung hierfür. Der gerichtliche Vergleichsvorschlag beinhaltet nunmehr, dass die Behörde sich verpflichtet, die betreffenden Vermeidungsmaßnahmen zeitgleich mit der Weservertiefung durchzuführen. Ferner wird festgelegt, dass das Risiko bei der Behörde liegt, sie also unverzüglich andere geeignete Maßnahmen treffen muss, falls sich die geplanten Maßnahmen als ungeeignet erweisen sollten. Die Beteiligten haben Gelegenheit, sich zu diesem Vergleichsvorschlag bis spätestens Anfang Juli dem Gericht gegenüber zu äußern.


Außerdem wurde ein weiterer nicht-öffentlicher Erörterungstermin auf den 25. September 2012 im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anberaumt. Gegenstand dieses Termins werden die vom BUND geltend gemachten Naturschutzbelange sein.


Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion hat im Hinblick darauf zugesagt, bis mindestens 15. Oktober 2012 keine Bauarbeiten durchzuführen.


BVerwG 7 A 13.11 u.a.

BVerwG 7 VR 9.11 u.a.