Pressemitteilung Nr. 89/2011 vom 26.10.2011

Mündliche Verhandlung über den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main am 13. März 2012

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am


Dienstag, den 13. März 2012, 10.00 Uhr


über die Revisionsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt mündlich verhandeln. Erforderlichenfalls kann die Verhandlung am 14. März 2012 fortgesetzt werden.


Auf Klagen privater Anlieger, einer Klinik sowie mehrerer Gemeinden in der Umgebung des Flughafens Frankfurt (Stadt Offenbach am Main, Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadt Neu-Isenburg, Stadt Raunheim, Stadt Rüsselsheim) hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) das beklagte Land Hessen mit Urteil vom 21. August 2009 verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flüge in der Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr und über den Bezugszeitraum für die Zulassung von durchschnittlich 150 planmäßigen Flügen je Nacht neu zu entscheiden, und den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 insoweit aufgehoben. Im Übrigen hat er die Klagen abgewiesen. Mit den vom VGH zugelassenen Revisionen begehren die Kläger die vollständige Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Demgegenüber wenden sich das Land Hessen und die beigeladene Fraport AG mit ihren Revisionen gegen die Verpflichtung zur Neuregelung des Nachtflugbetriebes.


Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird in einem späteren Verkündungstermin ergehen, der am Ende der mündlichen Verhandlung bekannt gegeben wird.


Die Anzahl der Plätze für Zuschauer, die nicht an den Klageverfahren beteiligt sind, ist begrenzt. Einzelheiten zu dem deswegen erforderlichen Anmeldeverfahren werden Mitte Januar 2012 durch Pressemitteilung bekannt gegeben.