Pressemitteilung Nr. 82/2011 vom 04.10.2011

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Ulrich Storost im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats September 2011 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Ulrich Storost nach fast 39-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 20-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Dr. Storost wurde 1946 in Gelsenkirchen geboren und studierte Rechtswissenschaften in Bochum und Berlin. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Juni 1975 war er zunächst an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer wissenschaftlich tätig. Im Jahr 1977 promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Um die gleiche Zeit begann Herr Dr. Storost seine richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Berlin. Abordnungen an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und an das Bundesverfassungsgericht folgte 1982 die Versetzung an das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und im Jahr darauf die Beförderung zum Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.


Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juli 1991 gehörte Herr Dr. Storost zunächst dem u.a. für das Fürsorgerecht und das Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht zuständigen 5. Revisionssenat an. Ende April 1993 wechselte er in den u.a. für das Flurbereinigungsrecht, für Teile des Fachplanungsrechts und später auch für das Abgabenrecht zuständigen (jetzt) 9. Revisionssenat. Im Dezember 1998 übernahm Herr Dr. Storost zunächst den stellvertretenden Vorsitz und im Oktober 2004 den Vorsitz dieses Senates, der insbesondere die dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesenen erstinstanzlichen Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen zu bewältigen hat. Neben dem Hauptamt war er von 1997 bis 2004 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.


Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seiner außerordentlich hohen fachlichen Kompetenz hat Herr Dr. Storost die höchstrichterliche Rechtsprechung in den Rechtsgebieten, in denen er tätig war, maßgeblich geprägt und gestaltet. Einer breiten Fachöffentlichkeit ist er durch seine rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen bekannt, unter anderem als Mitautor eines anerkannten Kommentars zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.