Pressemitteilung Nr. 75/2010 vom 27.08.2010

Bundesverwaltungsgericht von Sicherheitslücke bei Datenbetreuung nicht betroffen

Verschiedene Medien melden im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine Sicherheitslücke bei der internen Kundendatenbank der Drogeriekette Schlecker, dass zu den Kunden des Online-Dienstleisters, bei dem die Schlecker-Daten ungesichert lagen, u.a. auch das Bundesverwaltungsgericht gehört.


Dazu ist festzustellen:


Der für die Sicherheitslücke bei den Schlecker-Dateien verantwortliche Dienstleister betreut den Internet-Auftritt des Bundesverwaltungsgerichts in technischer Hinsicht. Der Internet-Auftritt ist öffentlich zugänglich und enthält keine personenbezogenen Daten von Gerichtsverfahren.


Zudem waren Daten des Bundesverwaltungsgerichts von der Sicherheitslücke nicht betroffen. Die entsprechende Softwarekomponente für die Firma Schlecker wird für das Bundesverwaltungsgericht nicht eingesetzt.