Pressemitteilung Nr. 6/2009 vom 11.02.2009

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2008

I. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1 752 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht gegenüber dem Jahr 2007 einem Rückgang von 16,6% (absolut: 350 Verfahren). Der Rückgang bezieht sich auf fast alle Rechtsgebiete. Er ist wohl Ausdruck der in den unteren Instanzen schon länger zu beobachtenden Abnahme der verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, die sich nun auch beim Bundesverwaltungsgericht auswirkt.


Die geringere Belastung mit Neueingängen hat sich auf die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ausgewirkt: Sie ist gegenüber dem Jahr 2007 um fast 100 Verfahren oder 11,1% gesunken (Jahr 2007: 870; Jahr 2008: 773).


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten 5 Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:


JahrEingängeErledigungenAnhängig amJahresende20042.2122.22979020051.8991.94474620062.1472.03086420072.1022.09787020081.7521.848773


II. Verfahrensdauer


1. Revisionsverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken: Die durch Urteil entschiedenen Verfahren waren im Durchschnitt 10 Monate 10 Tage anhängig (Jahr 2007: 10 Monate 27 Tage). Die Verfahrensdauer der Revisionen insgesamt betrug durchschnittlich 9 Monate 25 Tage (Jahr 2007: 9 Monate 15 Tage).


Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten 5 Jahren:


200410 Monate17 Tage200511 Monate16 Tage200610 Monate24 Tage200710 Monate27 Tage200810 Monate10 Tage


2. Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Beschwerdeverfahren war im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr weitgehend konstant: Durchschnittlich waren sie in 4 Monaten erledigt (Jahr 2007:


3 Monate 27 Tage). 47,3% (Jahr 2007: 49,6%) der Beschwerdeverfahren waren - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - innerhalb von 3 Monaten und 75% (Jahr 2007: 73,6%) innerhalb von 6 Monaten beendet.


III. Planungsverfahren


Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Planungsverfahren richtet sich sowohl nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleuni-gungsgesetz (VerkPBG) als auch nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (IPBeschlG). Letzteres hat das VerkPBG zwar abgelöst; wegen der Übergangsregelung, die vorsieht, dass bereits eingeleitete Verfahren nach dem alten Recht fortgeführt werden, werden uns aber auch in Zukunft noch Verfahren nach dem VerkPBG erreichen.


Auch hier ist die Zahl der Eingänge mit 36 Verfahren nach dem VerkPBG und 15 Verfahren nach dem IPBeschlG gegenüber dem Jahr 2007 deutlich, nämlich um 50% gesunken. Das betrifft insbesondere das Luftverkehrsrecht (2 Eingänge im Jahr 2008 gegenüber 33 im Jahr 2007), aber auch das Fernstraßenrecht (33 Verfahren im Jahr 2008 gegenüber 50 Verfahren im Jahr 2007).


Auch die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sind um 20 % gesunken.


1. Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz


Von den aufgrund des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes in die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts fallenden Streitsachen sind im Jahr 2008 insgesamt 47 Verfahren erledigt worden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 10 Monate und 19 Tage. Die deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr (6 Monate und 22 Tage) ergibt sich daraus, dass nach der Entscheidung der Musterverfahren zum Flughafen Berlin-Schönefeld im Jahr 2006 noch zahlreiche der weiteren Verfahren gegen den Flughafen, für die das Ruhen angeordnet worden war, abgearbeitet wurden.


Die durchschnittliche Dauer der durch Beschluss und Urteil entschiedenen Verfahren (mit Ausnahme der Eilverfahren) ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:


20048 Monate3 Tage20057 Monate5 Tage20065 Monate6 Tage20076 Monate22 Tage200810 Monate19 Tage


2. Verfahren nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben


Von den insgesamt 86 Projekten, für die das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts vorsieht, sind im Jahr 2008 9 angegriffen worden: 1 Wasserstraßenprojekt, 2 Schienenwegeprojekte und 6 Bundesfernstraßen-Projekte. (Im Januar 2009 ist noch ein weiteres Wasserstraßenprojekt dazugekommen). Zusammen mit den bereits im Jahr 2007 angegriffenen 7 Straßenbauvorhaben und 2 Schienenausbaustrecken sind jetzt 18 Projekte mit insgesamt 37 Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht zur Überprüfung gestellt.


Die durchschnittliche Dauer der durch Beschluss oder Urteil erledigten Verfahren nach dem IPBeschlG betrug 2008 7 Monate und 27 Tage. Die Vergleichszahl von 2007 (2 Monate 6 Tage) ist nicht aussagefähig, denn im Jahr 2007 waren erst 4 Verfahren durch Beschluss, aber noch keines durch Urteil erledigt worden.


20072 Monate6 Tage20087 Monate27 Tage


IV. Übersicht über die Geschäftszahlen


Im Einzelnen weist die Statistik für das Jahr 2008 im Vergleich zu den Vorjahren folgende Geschäftszahlen aus:


20082007200620052004RevisionssenateAnhängige Sachen zu Jahresbeginn810789671738760Eingänge1.6122.0092.0141.7692.070Erledigungen1.7121.9871.8971.8372.080Anhängige Sachen am Jahresende710811788670732DisziplinarsenateAnhängige Sachen zu Jahresbeginn510212121Eingänge46182924Erledigungen711292231Anhängige Sachen am Jahresende25102114WehrdienstsenateAnhängige Sachen zu Jahresbeginn5466553939Eingänge13687115101118Erledigungen1299910485118Anhängige Sachen am Jahresende6154665539