Pressemitteilung Nr. 41/2009 vom 02.07.2009

Dr. Ulla Held-Daab und Dr. Ulrich Maidowski neue Richter am Bundesverwaltungsgericht

Am 1. Juli 2009 haben die Richterin am Verwaltungsgericht Leipzig Dr. Ulla Held-Daab und der Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Ulrich Maidowski ihr Amt als Richterin bzw. Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten.


Frau Dr. Held-Daab ist 1962 in Bad Marienberg/Westerwald geboren und studierte Rechtswissenschaften in Bonn. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für öffentliches Recht tätig. 1994 legte sie die zweite juristische Staatsprüfung ab und begann ihre richterliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Aachen. 1995 promovierte die Humboldt-Universität zu Berlin sie mit einer Arbeit zum freien Ermessen zum Doktor der Rechte. Im Februar 1999 wurde Dr. Held-Daab - unter gleichzeitiger Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen bis Ende 2000 - an das Verwaltungsgericht Leipzig versetzt. Für drei Jahre nahm sie auch die Aufgaben einer teilhauptamtlichen Arbeitsgemeinschaftsleiterin für die Referendarausbildung beim Regierungspräsidium Leipzig wahr.


Von Januar 2007 bis Juni 2009 war Dr. Held-Daab als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Dr. Held-Daab dem u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Kommunalrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat zugewiesen.


Herr Dr. Maidowski wurde 1958 in Walsrode/Kr. Fallingbostel geboren und studierte Rechtswissenschaften in Tübingen. Im Jahr 1988 verlieh ihm die Universität Tübingen den Grad des Doktors der Rechte für eine Arbeit zur Quotenregelung zur Frauenförderung. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1990 begann Dr. Maidowski seine richterliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Aachen.


Ab Dezember 1995 war er für die Dauer von zwei Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet, im Jahr darauf für vier Monate an das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg. Im Dezember 1999 wurde Dr. Maidowski zum Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt.


Nebenamtlich war Dr. Maidowski von Februar 2000 bis Dezember 2005 Mitglied des Senats für Baulandsachen bei dem Oberlandesgericht Köln und stellvertretendes Mitglied des Senats für Baulandsachen bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf seit Juli 2006 Mitglied des Senats für Baulandsachen bei dem Oberlandesgericht Hamm.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Dr. Maidowski dem u. a. für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat zugewiesen.