Pressemitteilung Nr. 77/2008 vom 06.11.2008

Dr. Andreas Korbmacher neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht

Am 6. November 2008 hat der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Dr. Andreas Korbmacher sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten.


Herr Dr. Korbmacher wurde 1960 in Freiburg (Breisgau) geboren und schloss seine juristische Ausbildung 1988 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung in Berlin ab. Im Anschluss begann er seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin, dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und dem Verwaltungsgericht Berlin. 1990 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert und 1991 zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter erfolgte im März 2001. Von September 1997 bis Ende 2002 war er zunächst an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin als wissenschaftlicher Mitarbeiter, anschließend an die Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet. Im Januar 2003 wurde Herr Dr. Korbmacher zum Richter am Oberverwaltungsgericht in Berlin ernannt. Im Mai 2005 wurde er zunächst Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin und ab Juli 2005 Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.


Herr Dr. Korbmacher ist Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin und ist Mitbearbeiter eines Kommentars zur Verfassung von Berlin.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Dr. Korbmacher dem u.a. für das Straßen- und Wegerecht, Recht der Anlegung von Schienenwegen, Kommunalabgabenrecht und Flurbereinigungsrecht zuständigen 9. Revisionssenat zugewiesen.