Pressemitteilung Nr. 41/2008 vom 01.07.2008

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dietrich Franke im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Juni 2008 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht


                                                Dr. Dietrich Franke


nach über 33-jähriger Dienstzeit im öffentlichen Dienst und über 13-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Dr. Dietrich Franke wurde 1943 in Botterode (Thüringen) geboren und studierte Rechtswissenschaften in Bonn, Berlin und Lausanne. Nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung 1967 in Köln schloss er einen Masterstudiengang an der Harvard Law School in den USA mit dem Abschluss „Master of Laws“ an. Die zweite juristische Staatsprüfung legte Herr Dr. Franke 1972 in Düsseldorf ab. Anschließend war er als wissenschaftliche Hilfskraft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und beim Institut für Völkerrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, die ihn 1978 zum Doktor der Rechte promovierte, sowie als Rechtsanwalt tätig.


Seine richterliche Tätigkeit begann Herr Dr. Franke 1978 an den Verwaltungsgerichten Arnsberg, Düsseldorf und Köln. Ab Oktober 1984 wurde er für fünf Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Das Amt eines Richters am Oberverwaltungsgericht bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wurde ihm im Oktober 1989 übertragen. Im Rahmen des Aufbaus der neuen Bundesländer war er am Bezirksgericht Potsdam und im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg tätig. 1993 wurde Herr Dr. Franke zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt.


Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1995 gehörte Herr Dr. Franke dem u.a. für das Fürsorgerecht, das Schwerbehinderten-, Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht, die Ausbildungs-, Graduierten- und Berufsbildungsförderung, das Vertriebenen-, das Staatsangehörigkeits- sowie das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht zuständigen 5. Revisionssenat an. Herr Dr. Franke war gewähltes Mitglied des Präsidialrates.


Insbesondere auf dem Gebiet des Fürsorgerechts, aber auch auf den anderen Rechtsgebieten des 5. Revisionssenats, hat Herr Dr. Franke die Rechtsprechung wesentlich geprägt und mitgestaltet. Der Fachöffentlichkeit ist er als Mitherausgeber und Autor des Handbuchs der Verfassung des Landes Brandenburg bekannt.