Pressemitteilung Nr. 34/2007 vom 31.05.2007

Präsidentenwechsel beim Bundesverwaltungsgericht

Im Rahmen eines Festakts zum Amtswechsel an der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wurde heute der bisherige Präsident des Bundesverwaltungsgerichts,


Dr. h.c. Eckart H i e n,


nach 42-jähriger Tätigkeit im Öffentlichen Dienst durch die Bundesministerin der Justiz, Frau Brigitte Zypries, feierlich in den Ruhestand verabschiedet.


Herr Dr. h.c. Hien hat in seiner Geburtsstadt München Rechtswissenschaften studiert und war nach Abschluss seines Studiums zehn Jahre in verschiedenen Verwendungen im höheren Dienst des Freistaates Bayern, u.a. im Bayerischen Staatsministerium des Innern, beim Landratsamt Ebersberg und der Regierung von Oberbayern tätig. Nach einer sechsjährigen Amtszeit als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde er 1986 zum Richter, 1999 zum Vorsitzenden Richter, 2000 zum Vizepräsidenten und 2002 zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgericht ernannt.


Im Oktober 2006 verlieh ihm die Juristenfakultät der Universität Leipzig für seine Leistungen im Bereich der wissenschaftlichen Kommentierung und Erörterung des Bundes- und Landesrechts, seine Verdienste um die Einbindung des Bundesverwaltungsgerichts in die Stadt Leipzig und seine Bemühungen um die Verbreitung und Verfestigung rechtsstaatlicher Strukturen im europäischen und im internationalen Rahmen die Ehrendoktorwürde.


In seiner Abschiedsrede hob er das Anliegen seiner Präsidentschaft hervor, die Qualität und Effizienz der Rechtsprechung weiter zu verbessern. Von besonderer Bedeutung sei dabei die zunehmende Europäisierung des Rechts, bei der die Vereinigung der obersten Verwaltungsgerichte und Staatsräte der Europäischen Union, der er ca. fünf Jahre als Präsident und Vizepräsident vorstand, wertvolle Schützenhilfe leiste. Eine Herzensangelegenheit sei ihm auch gewesen, das Bundesverwaltungsgericht zu einem integralen Bestandteil der Stadt Leipzig zu machen.


Seine Nachfolge tritt die bisherige Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts,


Marion E c k e r t z - H ö f e r,


an. Sie wurde von der Bundesjustizministerin in ihr Amt als neue Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts eingeführt.


Frau Eckertz-Höfer, die über vielfältige familiäre Wurzeln in Sachsen verfügt, ist in Niedersachsen geboren, in Nordrhein-Westfalen aufgewachsen und hat in Saarbrücken und Tübingen Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft studiert. Sie trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im August 1977 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein.


Nach einer Tätigkeit als Strafrichterin beim Amtsgericht Heidelberg, als Staatsanwältin in Mannheim und als Zivilrichterin beim Landgericht Heidelberg folgte von 1983 bis Februar 1988 ihre Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht in das Dezernat des Bundesverfassungsrichters Dr. Helmut Simon. Im Juli 1988 wechselte Frau Eckertz-Höfer als Stellvertreterin der Ministerin (Ministerialdirigentin) in das neu gebildete schleswig-holsteinische Frauenministerium. Von 1991 bis 1993 vertrat sie als Persönliche Beauftragte des Innenministers das Land Schleswig-Holstein in der Verfassungskommission des Bundesrates. 1993 wurde sie zur Richterin, 2001 zur Vorsitzenden Richterin und 2002 zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ernannt, dessen erste Gleichstellungsbeauftragte sie von 1995 bis 2002 war.


Die neue Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts nahm in ihrer Ansprache die derzeitige Debatte zur Justizreform auf. Den Bürgerinnen und Bürgern gehe es um gute und schnelle Entscheidungen. Sie hätten darüber hinaus ein Interesse an Angeboten, die ihnen eine Streitbeilegung auch außerhalb von gerichtlichen Verfahren ermöglichten. Widerspruchsverfahren könnten bei entsprechender Ausgestaltung eine wichtige vorgerichtliche Möglichkeit der verwaltungsinternen Selbstkontrolle und der vorgerichtlichen Streitbeilegung sein. Marion Eckertz-Höfer griff im Übrigen die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit verbreitete Sorge vor einer Einschränkung der Grundrechte durch weitere Sicherheitsgesetze auf.


Neuer Vizepräsident ist der bisherige Vorsitzende Richter


Michael H u n d,


der dem Bundesverwaltungsgericht seit 1993 als Richter und seit Januar 2007 als Vorsitzender Richter angehört.