Pressemitteilung Nr. 60/2006 vom 01.11.2006

Entscheidungsverkündung im Verfahren Flughafen Leipzig/Halle

Im Verfahren um den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle wird das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, dem 9. November 2006, um 10:00 Uhr im Großen Sitzungssaal eine Entscheidung verkünden. Für den Verkündungstermin gelten folgende organisatorische Hinweise:


Allgemeine HinweiseDie Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze für nicht am Verfahren beteiligte Zuschauer ist begrenzt. Es werden deshalb am Tag der Verkündung Besucherkarten ausgegeben, die nach der Reihenfolge des Eintreffens im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes verteilt werden.


Einlass in den Sitzungssaal wird ab eine Stunde vor Beginn der Verkündung gewährt.


Unmittelbar neben dem Gerichtsgebäude stehen kostenpflichtige Parkplätze in der "Tiefgarage am Bundesverwaltungsgericht" zur Verfügung. Die Zufahrt zu diesem Parkhaus erfolgt über die Beethovenstraße.


Mobiltelefone sind im Verhandlungssaal auszuschalten. Auch Laptops sind zur Vermeidung von akustischen Störungen nicht zulässig. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt. Organisatorische Hinweise für Medienvertreter 1. Akkreditierungen


Die bereits für die mündliche Verhandlung erteilten Akkreditierungen gelten auch für den Verkündungstermin. Zusätzliche Akkreditierungswünsche sind bis zum 6. November 2006, 12.00 Uhr, schriftlich bei der Pressestelle einzureichen (Postanschrift: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig; Postfach 100854, 04008 Leipzig; Telefax: 0341 / 2007-1662, E-Mail: ).


2. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen


Entsprechend der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 169) sind Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Beginn der Verkündung zulässig.


Für diese Aufnahmen gilt die für die mündliche Verhandlung getroffene "Pool-Regelung" fort.


Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten sind außerhalb des Sitzungssaales auch nicht akkreditierten Journalisten und Fernsehteams gestattet.