Pressemitteilung Nr. 32/2005 vom 01.06.2005

Elektronischer Rechtsverkehr zwischen dem Vertreter des Bundesinteresses und dem Bundesverwaltungsgericht zum 1. Juni 2005 im Regelbetrieb aufgenommen

Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) und das Bundesverwaltungsgericht teilen mit:


Am 1. Juni 2005 wurde der elektronische Rechtsverkehr vom Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) hin zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nach erfolgreichem dreimonatigen Probelauf als Regelbetrieb aufgenommen. Der elektronische Rechtsverkehr ist eine im Rahmen der e-Government-Initiative Bund-Online 2005 der Bundesregierung entwickelte internetfähige Dienstleistung, die auf eine Modernisierung, Beschleunigung und Effizienzsteigerung von Verfahrensabläufen zielt.


Der VBI vertritt als unabhängiges Organ der Rechtspflege das öffentliche Interesse in Verfahren beim BVerwG (vgl. § 35 VwGO). Seine Aufgabenstellung macht ihn zum insgesamt zahlenmäßig größten Kommunikationspartner des BVerwG beim Austausch verfahrensbezogener Schriftstücke. Der VBI übermittelt hochgerechnet jährlich weit über 2.000 Schriftstücke mit über 10.000 Seiten an das BVerwG; aus dem BVerwG erreichen den VBI über 5.000 Schriftstücke mit mehr als 40.000 Seiten. Vor diesem Hintergrund wurde nach Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zum BVerwG ab 1. Dezember 2004 nach intensiver Vorbereitung am 1. März 2005 ein dreimonatiger Probelauf zur Übermittlung von Dokumenten über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) vom VBI zum BVerwG aufgenommen. Das in einem gemeinsamen Pilotprojekt von BVerwG und Bundesfinanzhof entwickelte EGVP kann von allen Bürgern, Rechtsanwälten und Behörden für die elektronische Kommunikation u.a. mit dem BVerwG genutzt werden. Es stellt eine direkte, gesicherte Verbindung zu den elektronischen „Postfächern“ her; alle mit dem EGVP zusammengestellten Nachrichten werden im OSCI-Format an eine „Virtuelle Poststelle“ geschickt, die die Signatur prüft, den Empfang quittiert, darüber ein Protokoll erstellt und die Nachricht zum Abruf durch den Empfänger vorhält. Der Probebetrieb lief von Anfang an ohne Schwierigkeiten und konnte zum 31. Mai 2005 erfolgreich abgeschlossen werden; für die erste Stufe beschränkte er sich auf die Übermittlung vom VBI elektronisch erstellter Dokumente an das BVerwG. Insgesamt wurden im Probebetrieb über 150 Dokumente auf elektronischem Wege übermittelt.


Gleichzeitig mit dem Übergang des elektronischen Rechtsverkehrs vom VBI zum BVerwG in den Regelbetrieb wird das BVerwG ab dem 1. Juni 2005 dem VBI seine Entscheidungen elektronisch übermitteln. Ziel ist es, stufenweise die gesamte verfahrensbezogene Kommunikation zwischen dem BVerwG und dem VBI elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach abzuwickeln. Das BVerwG wird hierzu bis Jahresende die Voraussetzungen schaffen, um bei ihm eingegangene, papiergebundene Schriftsätze in elektronische Dokumente zu überführen und dem VBI dann in elektronischer Form zu übersenden.


Die bei der Kommunikation zwischen VBI und BVerwG gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach eine schnelle, sichere und zuverlässige Kommunikation gewährleistet ist. Die erfolgreiche Nutzung durch den VBI kann Vorbild für andere Behörden und auch Rechtsanwälte sein, die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs verstärkt zu nutzen.