Pressemitteilung Nr. 16/2005 vom 01.04.2005

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dietrich Mayer im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats März 2005 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht


                                   Dietrich    M a y e r


nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.


Herr Mayer wurde in Wiesbaden geboren. Nach Abschluss seines in Mainz und Frankfurt am Main absolvierten Studiums der Rechtswissenschaften und der anschließenden Referendarzeit wurde er unter Berufung in das Richterverhältnis auf Probe zum Gerichtsassessor ernannt und als Hilfsrichter beim Landgericht Wiesbaden, beim Amtsgericht Wiesbaden, beim Amtsgericht Hochheim und erneut beim Landgericht Wiesbaden eingesetzt.


Im Jahr 1974 wurde er beim Amtsgericht Hochheim unter Verleihung der Eigenschaft eines Richters auf Lebenszeit zum Richter am Amtsgericht ernannt. Ab Anfang 1977 war Herr Mayer zugleich am Amtsgericht Wiesbaden tätig.


1978 folgte zunächst die Abordnung an das Bundesdisziplinargericht in Frankfurt am Main und im selben Jahr die Versetzung dorthin unter Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesdisziplinargericht.


1993 wurde Herr Mayer zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt und dem damaligen 10. Revisionssenat, der für das Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht zuständig war, und dem 1. Disziplinarsenat zugewiesen. Von 1997 bis 2003 gehörte er daneben auch dem 2. Disziplinarsenat an.


Neben seinem Richteramt hat Herr Mayer an einem Standardkommentar zum Disziplinarrecht mitgewirkt und war außerdem in der Sportgerichtsbarkeit tätig.