Pressemitteilung Nr. 68/2004 vom 03.12.2004

Bundesfinanzhof und Bundesverwaltungsgericht eröffnen elektronischen Rechtsverkehr

Ab sofort können bei dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverwaltungsgericht rechtswirksam elektronische Dokumente eingereicht werden - schnell, sicher und zuverlässig. Verfahrensbeteiligte können Schriftsätze, Beweismittel und sonstige Dokumente über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt direkt in ein elektronisches Postfach des Empfängergerichts einlegen; für den elektronischen Empfang von Dokumenten können sie sich selbst ein eigenes Postfach einrichten.


Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof haben für den elektronischen Rechtsverkehr zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Abstimmung mit einem parallelen Pilotprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) konzipiert. Das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ nutzt die Basiskomponente Datensicherheit (virtuelle Poststelle) der eGovernment-Initiative BundOnline 2005. Mit dem EGVP können elektronische Dokumente schnell und zuverlässig zwischen den Verfahrensbeteiligten (Bürgerinnen und Bürger, Rechtsanwälte, Steuerberater, Behörden) und den Gerichten über ein "elektronisches Postfach" ausgetauscht werden.


Für die Nutzung des Postfaches muss das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" nur einmal auf dem Rechner installiert werden. Für qualifiziert zu signierende Schriftsätze wird dann nur noch eine Signaturkarte benötigt; mit dieser Signaturkarte wird die Authentizität des "unterschreibenden" Absenders sichergestellt. Die Nutzer erhalten nach einer elektronischen Übermittlung sofort eine signierte, elektronische Eingangsbestätigung des Gerichts. Das EGVP unterstützt viele Dateiformate und alle gängigen Signaturkarten.


Die Software für das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" kann lizenzkostenfrei mit allen Zusatzprogrammen über die Internetseiten des Bundesfinanzhofes und des Bundesverwaltungsgerichts oder direkt über den gemeinsamen Internetauftritt www.egvp.de herunter geladen werden. Hier finden sich auch weitere Informationen u.a. zu den rechtlichen und technischen Einzelheiten des elektronischen Rechtsverkehrs sowie eine eingehende Beschreibung des EGVP.