Pressemitteilung Nr. 11/2004 vom 19.02.2004
Keine Besoldungserhöhung auf Grund früherer Tätigkeit bei den Grenztruppen der ehemaligen DDR
Tätigkeiten als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen DDRwerden besoldungsrechtlich nicht zu Gunsten eines Beamtenberücksichtigt. Da diese Dienstzeiten mit dem Makel derZugehörigkeit zu einem rechtsstaatswidrigen Organ der ehemaligenDDR behaftet sind, sollen sie sich nicht besoldungserhöhendauswirken. Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß. Das hatdas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
BVerwG 2 C 5.03 - Urteil vom 19. Februar 2004
Vorinstanz:
Gericht , Aktenzeichen - Offen vom Datum. undefined undefined -