Verfahrensinformation

Die Grüne Liga Sachsen wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 14. September 2001 für den 2. Bauabschnitt der Bundesautobahn A 17. Nach ihrer Auffassung genügt das Bauvorhaben nicht den Anforderungen des europäischen Vogelschutz- und FFH-Rechts.


Pressemitteilung Nr. 8/2003 vom 27.02.2003

Erfolglose Verbandsklage gegen den Weiterbau der Bundesautobahn A 17

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage der Grünen Liga Sachsen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für den Neubau des zweiten Abschnitts der A 17 zwischen der B 170 und der Anschlussstelle Pirna abgewiesen.


Die Trasse der Autobahn führt in diesem Bereich am Südrand der bebauten Ortsteile von Dresden, Heidenau und Pirna entlang. Die Talräume der Nöthnitz, der Lockwitz und der Müglitz werden mit Brücken überspannt. Außerdem wird die Meuschaer Höhe gequert. Nach Auffassung der Grünen Liga Sachsen weisen diese Landschaftsräume Merkmale auf, die es nach europäischem Naturschutzrecht im Interesse der Erhaltung bedrohter Lebensräume und Arten ausschließen, dort den Bau einer Autobahn zuzulassen.


Das Bundesverwaltungsgericht hat sich diese Sichtweise nicht zu Eigen gemacht. Es ist der Grünen Liga Sachsen auch nicht in der Einschätzung gefolgt, dass das Gesamtvorhaben letztlich deshalb zu scheitern droht, weil ihm im dritten Abschnitt, der von der Anschlussstelle Pirna bis zur deutsch-tschechischen Grenze reicht, unüberwindliche ökologische Hindernisse im Wege stehen.


Das Urteil vom heutigen Tage bedeutet nicht endgültig grünes Licht für den Weiterbau der A 17, da die Entscheidung über weitere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden noch aussteht.


BVerwG 4 A 59.01 - Urteil vom 27.02.2003