Pressemitteilung Nr. 44/2003 vom 07.10.2003

Portraits der Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Eine Veröffentlichung in einem bekannten Wochenmagazin gibt Anlass zu folgender Klarstellung:


Das Bundesverwaltungsgericht besitzt von allen seinen in den letzten 50 Jahren aus dem Amt geschiedenen Präsidenten Ölportraits, die an herausgehobenen Stellen seines Leipziger Gerichtsgebäudes ausgestellt sind. Die Gemälde werden aus den geringen, für den Erwerb von Kunst zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bezahlt. Zusätzliche finanzielle Zuweisungen werden hierfür nicht benötigt. Die obersten Bundesgerichte sind - wie alle Bundesbehörden - gehalten, einen bestimmten Prozentsatz ihrer jährlichen Haushaltsmittel für den Erwerb zeitgenössischer Kunst zu verwenden. Diese inzwischen durchaus bemerkenswerte Sammlung von Portraits findet gerade bei in- und ausländischen Besuchergruppen große Resonanz.


Das Bundesverwaltungsgericht beabsichtigt, an dieser auch von anderen Bundesgerichten gepflegten Tradition als Ausfluss seiner gerichtlichen Selbstverwaltung festzuhalten. Gerade im Hinblick darauf gibt es für die Exekutive keine Notwendigkeit, in diese langjährige Übung einzugreifen, zumal damit eine Einsparung von Haushaltsmitteln wegen der weiter bestehenden Verpflichtung zur Kunstförderung nicht wirklich erreicht würde.