Pressemitteilung Nr. 19/2002 vom 19.06.2002

Konferenz der Präsidentin und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes am 18. und 19. Juni 2002 in Karlsruhe

Auf ihrer diesjährigen Tagung haben sich die Präsidentin und Präsidenten der fünf obersten Bundesgerichte mit Fragen der Bundesrichterwahl befaßt und dazu folgenden Beschluß gefaßt:


1. Sie bekräftigen aus gegebenem Anlaß ihre gemeinsame Überzeugung, daß bei der Wahl von Bundesrichtern durch den Richterwahlausschuß das in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte Prinzip der Bestenauslese zu beachten ist.


2. Dieses Prinzip erfordert in bezug auf das Wahlverfahren ein Mindestmaß an Transparenz. Dazu gehört als erster Schritt - in diesem Punkt stimmen die Präsidenten mit der entsprechenden Forderung der Bundesministerin der Justiz ausdrücklich überein - die Bekanntgabe der Namen des vorschlagenden Mitglieds des Richterwahlausschusses und des vorgeschlagenen Kandidaten, dessen beruflichen Werdegangs und des Ergebnisses der Stellungnahme des Präsidialrats des jeweiligen obersten Bundesgerichts zur persönlichen und fachlichen Eignung des Vorgeschlagenen.