Pressemitteilung Nr. 13/2002 vom 21.03.2002
Bundesverwaltungsgericht läßt die Revision in dem Fall "Mehmet" zu
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Revision im sog. Fall "Mehmet" wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Der Fall gibt Veranlassung, die Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer nach dem Beschluss des Assoziationsrats EWG/Türkei 1/80 vom 19. September 1980 zu klären.
Mit der Revisionszulassung ist keine Aussage zum Ausgang des Verfahrens getroffen. Der Zulassungsbeschluss verweist lediglich auf den weiteren rechtlichen Klärungsbedarf im Interesse der Rechtsfortbildung und Rechtseinheit.
Der Senat beabsichtigt auch in diesem Fall eine zeitnahe Bearbeitung. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung steht derzeit noch nicht fest.
BVerwG 1 B 32.02 - Beschluss vom 20.03.2002