Pressemitteilung Nr. 24/2001 vom 12.07.2001

Wetzenstein-Ollenschläger muss Villa in Berlin-Mahlsdorf zurückgeben

Der derzeit mit internationalem Haftbefehl gesuchte frühere Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Lichtenberg Wetzenstein-Ollenschläger hatte 1983 ein über 1200 m2 großes Wohngrundstück von dem Alteigentümer gekauft. Dieser war 1982 wegen angeblicher Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR inhaftiert und sein Grundstück unter Arrest gestellt worden; darüber hatte auf Anordnung Wetzenstein-Ollenschlägers dessen Stellvertreter zu entscheiden. Nach Abschluss des Kaufvertrags wurde die Anklage gegen den Alteigentümer zurückgenommen und ihm die Ausreisegenehmigung erteilt.


Das zuständige Vermögensamt gab das Grundstück dem Alteigentümer zurück, weil dessen Eigentumsverlust auf unlauteren Machenschaften beruht habe. Wetzenstein-Ollenschläger habe seine Machtstellung mißbraucht und deshalb das Eigentum nicht redlich erworben. Diese Behördenentscheidung hatte das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 23. März 2001 bestätigt.


Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Beschwerde Wetzenstein-Ollenschlägers gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit steht rechtskräftig fest, dass Wetzenstein-Ollenschläger das Grundstück in Berlin-Mahlsdorf an den Alteigentümer bzw. dessen Rechtsnachfolger zurückgeben muss.


BVerwG 8 B 117.01 - Beschluss vom 26. Juni 2001

Vorinstanz:

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