Pressemitteilung Nr. 34/2017 vom 11.05.2017

Leipziger Dialog in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Am 11. und 12. Mai 2017 findet in den Räumen des Bundesverwaltungsgerichts erstmals der Leipziger Dialog in der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt.


Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht sich in unserer Zeit vor besonders große Herausforderungen gestellt, die eine Diskussion der vielfältigen rechtlichen Fragestellungen, mit denen die Gerichte befasst sind, über die drei Instanzen hinweg sinnvoll und geboten erscheinen lässt. Der Leipziger Dialog, der von dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) gemeinsam durchgeführt wird, bietet über 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit zu einem solchen fachlichen und persönlichen Austausch über aktuelle Themen, der die sonstigen Kommunikationswege zwischen den Instanzen ergänzen und bereichern soll.


Zu Beginn des Leipziger Dialogs werden der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, und der Vorsitzende des BDVR Dr. Robert Seegmüller die Gäste begrüßen, bevor Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski einen Festvortrag hält. Daran schließen sich insgesamt neun Gesprächsforen zu unterschiedlichen Fragenkreisen des öffentlichen Rechts an, die in Impulsreferaten und Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörtert werden. Dabei wird es u. a. um das Asyl- und Ausländerrecht, das Dienstrecht sowie das Bau-, Umwelt- und Planungsrecht, aber auch um weitere Themen aus der gesamten Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen.


Das Bundesverwaltungsgericht und der BDVR denken darüber nach, künftig in regelmäßigen Abständen einen Leipziger Dialog durchzuführen.