Verfahrensinformation
Der Kläger, zu dessen Gunsten im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist, wendet sich gegen die Einbeziehung eines von ihm gekauften Teilgrundstücks in ein Bodenneuordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Die Flurneuordnungsbehörde hat die Durchführung eines solchen Verfahrens angeordnet, um u.a. auf dem betroffenen Grundstück die durch das frühere DDR-Recht bewirkte Trennung von Grundstückseigentum und Gebäudeeigentum zu beenden. Das Flurbereinigungsgericht hat seine Klage gegen den Bodenordnungsbeschluss abgewiesen. Mit seiner Revision macht er geltend, obwohl er noch nicht Eigentümer des betroffenen Teilgrundstücks sei, verletzte ihn der angefochtene Bodenordnungsbeschluss in eigenen Rechten. Außerdem sei sein Einwand zu berücksichtigen, dass der im Grundbuch stehende Gebäudeeigentümer nicht der "richtige" Gebäudeeigentümer sei.