Verfahrensinformation

In dem Sprungrevisionsverfahren streiten die Beteiligten über die Haftung für Gewerbesteuerrückstände. Die Klägerin wird als ausgeschiedene Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Steuerschulden in Anspruch genommen, die vor ihrem Ausscheiden entstanden sind und von dem verbliebenen Alleingesellschafter nicht beigetrieben werden können. Sie macht im Wesentlichen geltend, die Steuer könne wegen Verjährung gegen die Gesellschaft nicht mehr festgesetzt werden und dies habe zur Folge, dass der gegen sie gerichtete Haftungsbescheid aufgehoben werden müsse. Das Verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.


Verfahrensinformation

In dem Sprungrevisionsverfahren streiten die Beteiligten über die Haftung für Gewerbesteuerrückstände. Die Klägerin wird als ausgeschiedene Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Steuerschulden in Anspruch genommen, die vor ihrem Ausscheiden entstanden sind und von dem verbliebenen Alleingesellschafter nicht beigetrieben werden können. Sie macht im Wesentlichen geltend, die Steuer könne wegen Verjährung gegen die Gesellschaft nicht mehr festgesetzt werden und dies habe zur Folge, dass der gegen sie gerichtete Haftungsbescheid aufgehoben werden müsse. Das Verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.