Verfahrensinformation
Die Klägerin ist Eigentümerin von Grundstücken, die für die Erweiterung einer Straßenbahnbetriebsanlage in Anspruch genommen werden sollen. Gegen die Plangenehmigung dieses Vorhabens wendet die Klägerin ein, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Plangenehmigung anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses seien nicht gegeben, weil sie sich nicht mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums einverstanden erklärt habe. Eine zunächst erteilte Bau- und Betretenserlaubnis habe sie zurückgezogen, weil die darin enthaltenen Bedingungen nicht erfüllt worden seien.
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Die Klägerin ist Eigentümerin von Grundstücken, die für die Erweiterung einer Straßenbahnbetriebsanlage in Anspruch genommen werden sollen. Gegen die Plangenehmigung dieses Vorhabens wendet die Klägerin ein, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Plangenehmigung anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses seien nicht gegeben, weil sie sich nicht mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums einverstanden erklärt habe. Eine zunächst erteilte Bau- und Betretenserlaubnis habe sie zurückgezogen, weil die darin enthaltenen Bedingungen nicht erfüllt worden seien.