Verfahrensinformation
Der Kläger, ein in Sachsen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig, durch den die Verlegung der Bundesstraße B 107 aus dem Stadtgebiet von Grimma als westliche Ortsumgehung genehmigt wird. Die Klage ist auf den südlichen Bauabschnitt beschränkt, wo die Straße durch ein geschlossenes Waldgebiet verlaufen soll. Der Kläger macht vor allem geltend, dass die Trasse in diesem Bereich umweltschonender entlang einer dort vorhandenen Bahnlinie hätte geführt werden sollen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen Fragen zum Natur- und dabei insbesondere auch zum Artenschutz.