Verfahrensinformation
Die Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Müllrose sieht vor, dass diese im Süden Frankfurts (Oder) von der alten B 187 abzweigt, die dort auf einer Brücke über die neue Straße geführt und durch ein "Kleeblatt" mit dieser verknüpft wird. Für dieses Bauwerk sollen landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, die der Kläger nach seinen Angaben erworben hat, um dort einen "Pferdehof" einzurichten. Der Kläger hält die Planfeststellung für rechtswidrig, weil sie sein Vorhaben nachhaltig gefährde. Die Straßenbauverwaltung bestreitet dies mit dem Hinweis, der Kläger sei bislang nur Eigentümer einer Teilfläche geworden. Für die übrigen Flächen seien mit den jeweiligen Eigentümern Bauerlaubnisverträge zustande gekommen. Außerdem gebe es zu der Inanspruchnahme der Flächen keine vertretbare Alternative, so dass der Kläger auf eine Enteignungsentschädigung verwiesen werden müsse.