Verfahrensinformation
Die Bundesrepublik Deutschland schloss 1997 mit den in der Arbeitsgemeinschaft Reinhaltung der Elbe zusammengeschlossenen Bundesländern Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine Vereinbarung über den Bau eines Fischpasses an der Elbstaustufe Geesthacht. Die Aufstiegsanlage soll es den Fischen ermöglichen, ihre angestammten Laichgründe in den Nebenflüssen der oberen Elbe zu erreichen. In der Vereinbarung übernahmen die Vertragspartner die veranschlagten Baukosten von knapp 2,5 Mio. DM zu unterschiedlichen Teilen. Tatsächlich entstanden für den Bau der 1998 fertiggestellten Anlage jedoch Mehrkosten von ca. 1,5 Mio. DM, auf die die Bundesrepublik die genannten Länder mit ihren Klagen in Anspruch nimmt. Die Parteien streiten darüber, ob die Vereinbarung hierfür eine Grundlage bietet.