Verfahrensinformation

Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 85/B 88 in Rudolstadt (1. Teilabschnitt zwischen Knoten B 85/B 88/L 1048 und Schillingstraße). Sie ist Eigentümerin eines denkmalgeschützten ehemaligen Industriewerkes, dessen Grundstück im Randbereich für das Vorhaben dauerhaft in Anspruch genommen werden soll. Sie macht geltend, dem festgestellten Plan liege eine fehlerhafte Abschnittsbildung zugrunde, er beruhe auf gravierenden Abwägungsfehlern, enthalte keine hinreichende Alternativenprüfung und vernichte die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Klägerin.