Verfahrensinformation
Der Kläger wendet sich mit seiner auf Planergänzung bzw. Planänderung gerichteten Klage gegen die Planfeststellung für den Weiterbau der Bundesautobahn A 241 (Dreieck Schwerin - Kreuz Wismar zwischen den Anschlussstellen Schwerin-Nord und Jesendorf). Er ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Ackerfläche durch das Vorhaben durchschnitten wird. Mit der Klage begehrt er die Anordnung der Gestellung von Ersatzland, Veränderungen des Wirtschaftswegenetzes und eine andere Gestaltung naturschutzrechtlicher Ersatzmaßnahmen.