Verfahrensinformation
Die Kläger begehren die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Weiterbau der Bundesautobahn A 241 (Dreieck Schwerin - Kreuz Wismar) zwischen den Anschlussstellen Schwerin-Nord und Jesendorf. Als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Nutzflächen durch das Vorhaben durchschnitten werden, kritisieren sie die gewählte Trassenführung der Autobahn und machen geltend, auch der Artenschutz sei dabei nicht angemessen berücksichtigt worden.