Verfahrensinformation
Die Klägerin (DB Netz AG) wendet sich gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Rathenow (B 188n). Bereits in den 1990er Jahren ergangene Planfeststellungsbeschlüsse des Eisenbahn-Bundesamtes, deren Umsetzung noch zurückgestellt ist, sehen vor, dass im Bereich der Havelquerung das sog. Stammstreckengleis der Verbindung Berlin-Lehrte um einige Meter nach Norden parallel neben die Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin-Hannover verlegt werden soll. Daran anknüpfend sieht die hier angegriffene Straßenplanung eine Inanspruchnahme der dadurch frei werdenden Bahnflächen vor, um darauf - parallel zu den Bahnstrecken - die Ortsumfahrung über die Havel zu führen. Die Klägerin hat keine Einwände gegen das Vorhaben selbst, sieht sich aber wegen der Kürzung von Finanzmitteln derzeit nicht in der Lage, ihr Stammstreckengleis zu verlegen. Somit bestehe ein Planungskonflikt, weil die Straßenplanung auf Bahnflächen zugreife, die für den weiteren Betrieb der Stammstrecke noch benötigt würden. Die Klägerin rügt, dass der angegriffene Planfeststellungsbeschluss diesen Konflikt ungelöst lasse.