Verfahrensinformation

Die Klägerin, eine in ihrem Eigentum betroffene Landwirtin, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai 1995 für die Eisenbahn-Neubaustrecke Nürnberg-Ebensfeld-Erfurt im Abschnitt Staffelstein. Der Planfeststellungsbeschluss erkennt für den landwirtschaftlichen Betrieb der Klägerin eine Existenzgefährdung an, verweist jedoch hinsichtlich des Ausgleichs auf ein nachfolgendes Enteignungsverfahren. Im Jahr 1997 brachten die Beteiligten das Klageverfahren zum Ruhen, um der beigeladenen Deutschen Bahn AG die Prüfung zu ermöglichen, ob durch Änderungen der landschaftspflegerischen Begleitplanung die Existenzgefährdung verhindert werden könne. Entsprechende Planungsabsichten hat die Beigeladene jedoch mit der Begründung aufgegeben, im Falle der Umplanung würde die Existenzfähigkeit eines anderen landwirtschaftlichen Betriebes bedroht. Deshalb ist nunmehr über die ursprüngliche Planung zu entscheiden.