Verfahrensinformation

Die Klägerin, ein Agrarunternehmen mit Sitz in Aschersleben, wendet sich mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 27. September 2006 für den Bau der B 180n, Ortsumgehung Aschersleben, im Abschnitt zwischen der B 6n und der B 185. Die Trasse der geplanten Straße quert den Reinstedter Weg, der den Ortsteil Reinstedt der Stadt Falkenstein/Harz mit Aschersleben verbindet. Die Klägerin nutzt den Weg, um ihre beiderseits der Trasse der neuen Straße gelegenen Flächen zu erreichen. Der festgestellte Plan sieht vor, den Weg zu unterbrechen; die ursprüngliche Absicht, ihn mit einer Brücke über die neue Straße zu führen, hat der Planungsträger aus Kostengründen aufgegeben. Diese Entscheidung hält die Klägerin für abwägungsfehlerhaft.