Verfahrensinformation
Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 170 - Bergstraße zwischen Fritz-Löffler-Straße und Böllstraße - in Dresden. Er betreibt an der Bergstraße ein Café mit Biergarten und sieht sich durch den Ausbau der Bergstraße, insbesondere durch die zu erwartenden höheren Lärmemissionen in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Zu Unrecht habe der Beklagte keine Lärmschutzwand zugunsten des Biergartens geprüft. Der Beklagte hält den Planfeststellungsbeschluss für rechtmäßig und eine Lärmschutzwand für nicht realisierbar.