Verfahrensinformation
Die neue Fern- und S-Bahnhof Berlin-Spandau ist von der Bahn auf der Grundlage eines 1996 erteilten Planfeststellungsbeschlusses Ende 1998 fertig gestellt und in Betrieb genommen worden. Dabei wurde aus finanziellen Gründen auf das ursprünglich vorgesehene Bahnhofsvordach sowie die dazu gehörende Bahnhofsuhr verzichtet. Das Land Berlin wendet sich mit einer Klage gegen diese Einsparungsmaßnahmen, die 2005 vom Eisenbahn-Bundesamt mit einer Änderungsgenehmigung zugelassen worden sind. Das Land macht u. a. geltend, die Bahn habe sich nicht einseitig von gemeinsam erarbeiteten planerischen Vorstellungen lossagen dürfen, die für die Gestaltung des städtebaulich repräsentativen Bahnhofsbereichs von prägender Bedeutung seien und dem Schutz der vom dortigen U-Bahnhof umsteigenden Fahrgäste bei Wind und Regen dienen sollten.