Verfahrensinformation

Die klagende Agrargesellschaft wendet sich als Eigentümerin landwirtschaftlicher Flächen gegen eine Bekanntmachung des (damaligen) Straßenbauamtes Leipzig, wonach zwischen April und Dezember 2010 Baugrunduntersuchungen auf bestimmten Grundstücken im Zusammenhang mit einer Neuplanung der Bundesstraße 7 zwischen Altenburg und Frohburg durchzuführen waren. Sie bezweifelt die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der betreffenden Vorarbeiten und will deren Rechtswidrigkeit geklärt wissen, weil sie eine erneute Inanspruchnahme befürchtet.


Beschluss vom 12.04.2012 -
BVerwG 9 A 16.11ECLI:DE:BVerwG:2012:120412B9A16.11.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 12.04.2012 - 9 A 16.11 - [ECLI:DE:BVerwG:2012:120412B9A16.11.0]

Beschluss

BVerwG 9 A 16.11

In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 12. April 2012
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Korbmacher
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7 500 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 2. April 2012 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.