Verfahrensinformation
Der Kläger, ein im Freistaat Sachsen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz für die Verlegung der Bundesfernstraße B 173 (Chemnitz - Freiberg) bei Flöha. Er macht u.a. geltend, die geplante Trassenführung verstoße gegen europäisches Naturschutzrecht, weil die vorgesehene Querung des nach Europarecht ausgewiesenen besonderen Schutzgebiets „Flöhatal“ zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieses Gebiets führe und eine deshalb erforderliche Abweichungsentscheidung fehle.