Verfahrensinformation

Die Kläger wenden sich gegen verschiedene Änderungen und Ergänzungen des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Unterfranken vom 17. Dezember 2009 für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 im Stadtgebiet Würzburg (u.a. hinsichtlich einer für die Bauzeit vorgesehenen Behelfsfahrbahn und einer Behelfsbrücke der Bundesstraße B 19 über die A 3); eine Klage mehrerer Grundstückseigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss selbst hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. März 2011 abgewiesen (Pressemitteilung Nr. 14/2011). Die Kläger machen u.a. geltend, dass über die Änderungen und Ergänzungen nicht jeweils gesondert, sondern auf der Grundlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Gesamtbetrachtung der Auswirkungen aller Maßnahmen einheitlich hätte entschieden werden müssen. Die durch die Behelfsfahrbahn verursachten Lärm- und Schadstoffbelastungen seien unzutreffend bewertet worden. In einem Verfahren wird außerdem gerügt, dass aus Anlass der Ergänzungsmaßnahmen das im gerichtlichen Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss ausgeschlossene Vorbringen zur Verletzung von EU-Recht nunmehr hätte gewürdigt werden müssen.